Die Blauzungenkrankheit hat am Freitag den 05.07.2024 Hessen erreicht. Somit verliert Hessen den BTV Freiheitsstatus.
Anbei finden Sie die aktuelle Pressemitteilung des Hessischen Landwirtschaftsministerium.
Blauzungenkrankheit erreicht Hessen | landwirtschaft.hessen.de
Aktuell stehen wir mit dem Ministerium in Kontakt um die Veterinärbedingungen für die kommenden bundesoffenen und hessischen Veranstaltungen abzuklopfen. Sobald uns diesbezüglich Informationen vorliegen, geben wir diese an Sie weiter.
Wir appellieren nochmal an alle Betriebe Ihre Bestände gegen BTV-3 zu impfen.
Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen.
Die Höhe der Beihilfe beträgt für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.
Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen dabei über die jeweiligen Impftierärzte. Diese beantragen die Beihilfe online über das web – Portal der HTSK. Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe im web – Portal hochgeladen. Dies gewährleistet, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe auch dem Tierhalter zugute kommt.
Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.
Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle.
Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.
Ein Bericht folgt in Kürze.
Erstmals ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hessen
Im Landkreis Groß-Gerau ist erstmals in Hessen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Samstag, 15. Juni, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Das Tier war südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden.
Um den Fundort herum wird nun in einem Radius von ca. 15 Kilometern eine sogenannte Ristriktionszone eingerichtet. Diese bringt erhebliche Einschränungen mit sich.
Für Eigentümer, Bewirtschafter, Pächter oder Besitzer eines landwirtschaftlichen Grundstücks innerhalb der Infizierten Zone wird die Nutzung der Flächen mit folgender Maßgabe eingeschränkt. Für die Dauer von zunächst 14 Tagen, besteht in der offenen Landschaft ein Verbot der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte (Heu, Grassilage, Stroh un Getreideernte) mit Ausnahme des Weinbaus.
Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich. Der Antrag ist schriftlich an die örtlich zuständige Veterinärbehörde zu stellen und hat neben den Adress- und Kontaktdaten des Antragstellers, das amtliche Kennzeichen des PKW (sofern genutzt), die Angabe der Fläche sowie den Antragsgrund zu enthalten.
Die aktuelle Ausdehnung der Sperrzone finden Sie hier.
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Geschäftsführung
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0159-06587650
Postanschrift:
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Zuchtleitung
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