Checkliste Cross Compliance
CC Check
Checkliste Cross Compliance
2009
für landwirtschaftliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz und Hessen
CC Check Checkliste Cross Compliance Version 2009
Hinweise:
Diese Checkliste Cross Compliance 2009 gibt die Cross Compliance-Anforderungen nach VO (EG) 1782/2003 Anhang III und IV sowie nach VO (EG) 1698/2005 wieder.
Die weiteren Anforderungen des landwirtschaftlichen Fachrechts sind in dieser Checkliste Cross Compliance 2009 nicht abgebildet.
Eine umfassende Arbeitshilfe zur Eigenkontrolle und Dokumentation für den landwirtschaftlichen Betrieb erhalten Sie mit „Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz“.
Neben Cross Compliance 2009 sind in GQSRLP auch die geltenden fachrechtlichen Bestimmungen sowie die Anforderungen der wichtigsten Qualitätssicherungssysteme (z.B. QS, QM, QZ) aufgearbeitet.
GQSRLP ist beim DLR Westerwald-Osteifel in Montabaur erhältlich. Weitere Informationen im Internet unter: www.gqs.rlp.de
Eine umfassende Arbeitshilfe zur Eigenkontrolle und Dokumentation für den landwirtschaftlichen Betrieb erhalten Sie mit „Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz“.
Neben Cross Compliance 2009 sind in GQSRLP auch die geltenden fachrechtlichen Bestimmungen sowie die Anforderungen der wichtigsten Qualitätssicherungssysteme (z.B. QS, QM, QZ) aufgearbeitet.
GQSRLP ist beim DLR Westerwald-Osteifel in Montabaur erhältlich. Weitere Informationen im Internet unter: www.gqs.rlp.de
Impressum:
Herausgeber:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR)
Bahnhofstraße 32
Ansprechpartnerin: Doris Fey
56410 Montabaur
Telefon (02602) 9228-0
Fax (02602) 9228-27
E-Mail:dlr-1@dlr.rlp.de
www.gqs.rlp.de
Bearbeitung:
Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der
ländlichen Räume (LEL)
Oberbettringer Straße 162,
73525 Schwäbisch Gmünd
www.gqs-bw.de
Alle Inhalte sind mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus.
Diese Checkliste Cross Compliance 2009 geht zurück auf eine Vorlage und Kooperation mit der Landesanstalt für Ernährung und die Entwicklung des ländlichen Raumes in Schwäbisch Gmünd, Baden-Württemberg.
© DLR Westerwald-Osteifel 2009. Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) ist der Landwirtschaftsverwaltung in Rheinland-Pfalz gestattet, ansonsten nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers.



