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Meldepflichten Schafhalter

Wichtige Meldepflichten für Schafhalter
 
Anmeldung der Schafhaltung bei der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises
 
Hessische Tierseuchenkasse:
Anmeldung der Schafhaltung, Vergabe einer Betriebsnummer
Stichtagsmeldung (Bestandsmeldung) zum 04.01. des Jahres über Meldeformulare der Hessische Tierseuchenkasse (HTSK)
Meldung unter https://tsk.agrodata.de/webTSK/login.aspx dazu ist ein Kennwort erforderlich, welches angefordert werden kann.
Eventuell Nachmeldung von Bestandsveränderungen
Auskunft: HTSK (06 11) 940 83 0

Tierkennzeichnung nach Tierschutztransportverordnung mit amtlichen Ohrmarken:
Auskunft HVL in Alsfeld: 06631/784-55

Hit-Datenbank:
Stichtagsmeldung (Bestandsmeldung) zum 01.01. des Jahres nach vorgegebenen Kategorien (z. Zt. Noch formlos möglich)
Meldeformular: http://www.hvl-alsfeld.de/stichtag_schafe.html
„Meldung von Bewegungsdaten“ Zugänge aus anderen Betrieben über Meldekarten oder per Internetzugang:
Auskunft HVL in Alsfeld: 06631/784-55

Tierschutztransportverordnung Tiertransport:
Registrierung und Bescheinigung des „Sachkundenachweises Tiertransport“ zur Durchführung von Tiertransporten über Entfernungen von mehr als 64 km.
Auskunft Kreisveterinärbehörden

Futtermittelhygiene-Verordnung:

Registrierung als Futtermittelproduzent im Falle der Vermarktung von Produkten für den menschlichen Verzehr (z.B. Schlachttiere).
Infos finden Sie im Merkblatt unter: Merkblatt Registierung Futtermittelproduzent
Meldeformular: Antrag Registrierung Betriebe Primärproduktion
Auskunft: RP-Gießen Tel. 0641/ 303 – 5174 oder 5176

Anmerkung des Autors:
Die Meldepflichten für Schafe haltende Betriebe befinden sich ständig „im Fluss“ und müssen immer wieder der aktuellen Rechtslage angepasst werden.
Die vorliegende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Arnd Ritter, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16, Beratung für Schafzucht u. –haltung, 20.01.2009


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